meine Ehefrau beabsichtigt zum 01.09.2009 das gemeinsame Haus zum Zweck einer geänderten Wohnungsaufnahme im Raum Düsseldorf zu verlassen.Unseren gemeinsamen Sohn (10) will sie mitnehmen.Aufgrund der Tatsache, dass sich der Geburtsort des Kindes, sowie sein Lebensmittelpunkt (Freunde, ich als sein Vater, seine hier lebende Großmutter) in der Hansestadt Rostock befinden, er aber dann im über 500 km entfernten Düsseldorf leben wird, ist mir natürlich bewußt, dass ein regelmäßiger Kontakt und ein damit verbundener Aufenthalt bei mir in der Hansestadt Rostock nicht mehr gewährleistet ist. ... Meinen Sohn nur während bestimmter Ferientermine in NRW sehen zu können, verursacht in mir psychische Probleme (Ängste,Trauer). ... Aufgrund der Tatsache, dass ich ein pensionierter Beamter (Vorruhestand) bin (ich bin also immer für meinen Sohn zugegen), ich die Abtragung für unser Haus alleine trage und unser Sohn hier geboren wurde, er sich hier sehr wohl fühlt und er hier zur Schule geht (Freunde,Bekannte..alle leben hier), wäre es sehr schön, könnte unser Sohn hier in der Hansestadt Rostock, an der Ostseeküste verbleiben.Wie sind die Chancen dazu?