Da die Stadt das Planungsgebiet der Neubausiedlung ca. 60cm über das vorhandene Geländeniveau geplant hat sind somit die Grundstücke auf denen die Neubauten stehen dementsprechend höher. ... Hierauf ist ersichtlich, dass die Gartengrundstücke bis auf die Höhe der angrenzenden Bestandsgärten abgeböscht werden soll, beginnend ab einer Entfernung von ca. 7m. ... Hier haben wir jetzt nach 8 Wochen einen ablehnenden Bescheid erhalten, mit dem Hinweis auf den § 62 Nr.9 der Bauordnungs NRW : „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen", Nr.9, genehmigungsfrei sind „ Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², im Außenbereich bis zu 400 m²" Die Argumentation seitens des Bauamtes widerspricht meiner Auffassung, zumal ich bei vorherigen Gesprächen mit verschiedenen Mitarbeitern des Bauamtes einhellig die Meinung erfahren habe, dass es einen genehmigten Geländeplan mit Geländeschnittzeichnungen und absoluten Höhenangaben gibt, in denen die Abböschung der Nachbargrundstücke vorgegeben ist.