Rückwirkende Nutzungsentschädigung
vom 21.12.2004
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Am 04.10.04 erhielt ich ohne vorherige Vereinbarung eine Zahlungsaufforderung über ein Nutzungsentgelt rückwirkend vom 01.11.1993. ... Diese Forderung wurde durch das Bundesvermögensamt jetzt zurückgewiesen und als Begründung für die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Forderung nunmehr § 985ff BGB in V. mit § 812,818 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung !!) ... V ZR 275/02) und schließlich mit § 195 BGB n.F. festgestellt, das die Verjährung zum 31.12.04 erfolge, und deshalb die Forderung besteht.