Lockerer Umgang einer Wohnungsverwaltung mit Anstellungsverhältnissen
vom 23.5.2014
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Befragen im Februar 2014 erklärte mir der Verwalter, dass dies zuträfe, alle Unterlagen seien aber beim Steuerberater, er versprach mir, den Vertrag kurzfristig im online-Portal zu hinterlegen. ... Auch wenn dieser Vertrag rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden sein mag, so ist es ungewöhnlich, dass der Minijob-Vertrag von den Parteien zwar unterschrieben wurde, jedoch nicht datiert ist. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass der Vertrag einfach "nachträglich" erstellt wurde und Sozialabgaben/Versicherungen nicht getätigt wurden, mithin Steuern hinterzogen wurden.