Zum Thema gemeinschaftlicher Vermögensgegenstand: "BGB §§ 741 ff Teilhabe eines Ehegatten an aus seinen Einkünften angespartem Guthaben auf Sparkonto des anderen Ehegatten BGH, Urt. v. 11. 9. 2002 – XII ZR 9/01 (OLG Hamm), ZIP 2002, 2165 = BKR 2002, 1014 = WM 2002, 2238 Leitsatz: Leisten beide Ehegatten Einzahlungen auf ein Sparkonto und besteht Einvernehmen, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen, so steht ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis im Zweifel zu gleichen Anteilen gemäß den §§ 741 ff BGB zu. ... Sofern Sie das Dispositionsrecht aber wie oben dargestellt ausüben und sorgfältig (idealerweise auch außerhalb der Steuererklärung zusätzlich) dokumentieren, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. " Daher nun meine Fragen: 1) Besteht in unserem anfangs geschilderten Fall mit ... - Zugewinngemeinschaft - steuerlich zusammen veranlagt - Kapitaleinkünfte wegen Abgeltungssteuer nie in der Steuererklärung angegeben - Depot auf meinen Namen, das hauptsächlich von mir in die Ehe eingebrachtes Vermögen (und den Erlös aus dem Verkauf meiner Wohnung), aber auch das von meiner Frau durch ihre Arbeitsleistung erwirtschaftete Kapital enthält ... ebenfalls ein solches steuerliches Dispositionsrecht das die Zurechnung der Einkünfte aus diesem Depot ganz oder teilweise zu meiner Frau ermöglicht, so dass ich familienversichert bleiben kann?