Ich sehe keine großen Chancen von dem Vergleich wegen Sittenwidrigkeit wieder wegzukommen. Es werden strenge Anforderungen an die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestkindesunterhalts bei Minderjährigen gestellt. Wenn das Einkommen nicht reicht, muss im Regelfall das Vermögen eingesetzt werden.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, Abänderung des Vergleichs zu verlangen, dann müssten Sie darlegen, dass sich die Verhältnisse geändert haben. Dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Sie trotz intensiver Bemühungen um Arbeit keinen Job gefunden haben und dass Ihr Vermögen jetzt verbraucht ist.
Eine abschließende Beurteilung ist allerdings nur möglich, bei genauer Kenntnis des gesamten Sachverhalts und des damaligen Verfahrens. Die ist lediglich eine erste Einschätzung aufgrund Ihrer Sachverhaltsmitteilung.
Dank im Voraus und friedvolles 2008.
Tja inzwischen konnte der Titel ?!
aufgrund Krankheit auf NUll geändert werden
da mehrmonatige Therapien anstanden und absolviert sind
und keine Einkommenserzielung möglich war.
Die Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt....
eine Psycho- Therapie dringend empfohlen!
Nund denke ich ist es so das ein Verkauf des Hauses
nmir in der schweren Situation nicht zuzumuten ist.
Da meine EX FRau wohl in2007 keine Bewilligung für Pkh
bekam klagte sie nicht.
Die Frage zielt noch einmal
auf die aufgelaufenen Beträge die von mir ja nicht
gezahlt wurden ???
Offensichtlich hatte der Ffinanzielle Druck
und die existenzängste mich weiter in die Sucht getrieben?
Offensichtlich war und ist im Moment der Unterhalt nicht zu
erbringen..
Fürchte aber das Anfang 2008
eine neue Forderung / Anfrage kommen wird
was mich sehr belastet..
Ist es nun so das ich aufgrund meines medizienischen Zustandes
und geringen Aussichten bzw. kein Einkommen
vorausgesetzt ich bewerbe mich aber laufend
keinen neuen titel fürchten muss ??
Oder bei nun 686 ALG II und Eigentum Dhh ca.125 m2 Eine Person
gezwungen werde Vermögen einzusetzen bei Baujahr 1959
und Rep. Stau wertmässig ist eine Veräusserung sinnlos
da dann auch ALG II wegfallen würde und Unterhalt hoch..
GRUSS sorry viel
bitte um kurze Ergänzung
Ich habe Sie so verstanden, dass der Titel ab einem bestimmten Datum nicht mehr existiert, aber noch aus einer Zeit davor Unterhaltsrückstände bestehen. Sie können versuchen, auch hier die Abänderung des Titels auf Null zu erwirken, ansonsten bleiben die Unterhaltsrückstände bestehen bis sie verjähren bzw verwirkt sind. Wie der Unterhaltsgläubiger an die Rückstände kommt ist dann ein Vollstreckungsproblem. Es kann versucht werden,eine Zwangshypothek in das Grundstück zu erwirken. Sollte der Unterhaltsgläubiger versuchen, einen neuen Titel zu erwirken, müssten Sie wiederum darlegen, dass Sie keinen Job gefunden haben und dass eine Veräußerung der Immobilie nicht möglich ist. Es stellt sich hier aber wohl eher die frage, ob eine Teilvermietung der Immobilie möglich wäre.