Guten Tag, der Fall: Person A ist in einem Unternehmen angestellt, dass durch Affiliatemarketing sein Geld verdient. ... Dass sich der Weg von Person A und dem Arbeitgeber auf eigenen Wunsch bald trennen wird, steht außer Frage, da dies nicht mit dem Moralverständnis von Person A vereinbar ist. Nun bleibt allerdings die Frage, ob das Onlinestellen eines derartigen Projektes, dass den freien Meinungsaustausch fördert, zu einer fristlosen Kündigung führen kann, da man als Arbeitnehmer generell dem Arbeitgeber zur Loyalität verpflicht ist.