Kein definierter Ausübungsbereich bezüglich einer Grunddienstbarkeit (Abwasserkanal)
Da der Abwasserkanal auf diesem (dienenden) Grundstück für einen künftigen Hausbau sehr ungünstig verläuft (er verläuft mittig quer über das gesamt Grundstück), besteht Einigkeit mit der Verkäuferin des (dienenden) Grundstücks, dass der Kanal auf ihre Kosten nach vorne direkt an die Strassenkanalisation herangeführt wird, welches technisch problemlos und ohne großem Aufwand machbar ist. ... Nun meine Frage: Wenn wie im vorliegenden Fall bezüglich einer Grunddienstbarkeit überhaupt kein Ausübungsbereich im Grundbuch definiert wurde, kann dann (wie der Bruder und hälftige Eigentümer des herrschenden Grundstücks nunmehr vorgeschlagen hat) der Kanal auch ohne Zustimmung seiner Noch-Ehefrau dennoch in eine günstigere Position verlegt werden?