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Kindergarten verlangt Stuhlprobe - Arzt verneint

| 17. April 2011 14:38 |
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Medizinrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich bin am Verzweifeln...
Am Mittwoch rief mich die Kitaleiterin an und bat mich, meinen Sohn aus der Kita zu holen, weil er sich erbrochen hat. Sie verlangte am Telefon eine Abklärung durch eine Stuhlprobe vom Kinderarzt, denn dies sei der erste Fall in der Kita - ich dachte naja, gut, dann tun wir das... Am Nachmittag bin ich dann mit allen 3 Kindern zum Arzt gefahren, was nicht mein Wille war, denn ich kann nun mal nichts gegen eine Magen Darm Erkrankung tun und muss eigentlich nicht mit diesem Kind umherfahren, aber ich wollte dem Willen der Leiterin ja nachkommen, weil sie betonte, dass ohne ein Attest, meine Kinder die Kita nicht mehr besuchen könnten...
Völlig vollgebrochen kamen wir nun da an und wurden bei der Frage nach den Stuhlproben ein wenig verdutzt angeschaut, die gäbe es nur auf Verlangen des Gesundheitsamtes. Dass der Kleine krank war, war mir auch vor dem Besuch klar, die anderen Beiden wurde für gesund erklärt, ein Attest habe ich nicht erhalten, weil man es ja nicht garantieren könne. War eigentlich auch klar. Am nächsten Tag beim Abholen der anderen Beiden, wurde ich von der Leiterin mit meinem kranken Kind und der Großen in einen Gruppenraum geordert und dort kam es zum Streit. Beide Parteien wurden laut, denn von mir wurde dann verlangt, dass ich die Stuhlproben hätte selber zahlen sollen, wobei ich mich frage, für was? Das macht doch keinen Sinn, diese Erkrankungen gibt es seit Menschen auf dieser Welt leben. Ja, sie hätte den Verdacht, dass es Noro Viren seien, schließlich hätte der Kleine schon 1,5!!!! Wochen Durchfall, ich wurde noch lauter, denn mein Sohn ist gerade 2 Jahre alt und ist eher einer der leichteren Kategorie mit 10,6kg - wenn dieser bereits seit 1,5 Wochen Durchfall hätte, würde er wahrscheinlich nicht gerade hierstehen... Dann erzählte mir meine Große, dass die Erzieherinnen ihrer Gruppe mit einem Magen Darm Infekt zu Hause seien, also war auch das mit dem ersten Fall gelogen.
Dann der Hammer, sie knallte mir die Satzung auf den Tisch und ich solle für jedes Kind unterschreiben, dass es gesund sei, wenn ich sie wieder in die Kita bringen wollte - ich sagte ihr, dass ich kein Arzt bin und ich das nicht unterschreiben werde, denn die Konsequenzen dieser Unterschrift stehen nirgends und das Recht eines Mediziners nehme ich mir nicht raus. Ich sagte ihr, dass sie bei weiteren Fragen unseren Kinderarzt konsultieren könne, sie verneinte und meinte, das bräuchte sie nicht. Ich wollte nicht ganz vor meinen Kindern die Beherrschung verlieren, also drehte ich mich um und holte meine kleine Tochter. Dafür wurde ich mit einem kranken Kind durch den gesamten Kindergarten geschickt in den Schlafraum - soviel zum Thema Verantwortung...
Dass die Leiterin vor mir die Beherrschung verliert, ist schon genug, aber dass sie gegenüber meinen Kindern so mit mir umgeht, geht gar nicht. Und wenn der Kinderarzt sagt, dass nur das Gesundheitsamt eine Probe verlangen kann, was soll ich machen, sie herbeizaubern? Nun ja, ich hätte in dem Fall einen schlechten Kinderarzt, sie arbeitet mit 10 zusammen (hier gibt es keine 10 ansässigen Kinderärzte) und schließlich habe sie hier das Hausrecht!
Ich muss vielleicht anfügen, dass diese Frau mich nicht mag, ich habe hier in der Stadt einen Kampf für die Kitagebühren geführt, den sie nicht akzeptieren kann...
Ich habe mir nun gedacht, sie soll doch ihre Stuhlproben bekommen, ich beschrifte die Pampers der Zwillinge mit einem Edding, fülle den Stuhl der Großen in ein Glas und stelle es ihr Morgen auf den Tisch, dann hat sie was sie will.
Natürlich interesiert mich, ob ich dafür belangt werden kann?!
Dann weiß ich nicht, was ich mit diesen Zetteln anstellen soll, ich kann doch nicht unterschreiben, dass meine Kinder gesund sind, davon gehe ich aus, aber wissen kann ich das nicht, was wenn dann etwas passiert? Ich kenne die Folgen der Unterschrift nicht. Zeit habe ich auch keine, denn ich bin selbstständig, ich kann es mir nicht leisten, lange nach rechtlichen Folgen einer Unterschrift zu suchen, aber ich gehe doch keinen Vertrag ein, von dem ich die Folgen nicht kenne!
Kann ich mich über das Verhalten der Leiterin beschweren?
Hat sie das Recht, meine Kinder vom Kindergarten auszuschließen, weil ich die Stuhlprobe nicht beibringen kann, obwohl dies das Gesetz nicht vorsieht? Wer müsste in diesem Fall die Proben bezahlen (für die es nun ohnehin wohl schon zu spät sein wird)?
Ich bedanke mich für eine verständliche Antwort und hinterlasse freundliche Grüße

17. April 2011 | 17:37

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Rechte und Pflichten sowohl Ihrerseits als auch seitens der KiTa ergeben sich zunächst aus dem geschlossenen Vertrag. Bitte prüfen Sie diesen dahingehend, welche Maßnahmen Ihrerseits im Falle einer Krankheit ergriffen werden müssen.

Das Norovirus ist meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz, allerdings nur bei Nachweis durch Stuhluntersuchung (vgl. § 7 IfSG ). Es besteht jedoch weder die Pflicht Ihrerseits zur Vorlage eines Attestes, noch ist eine Stuhluntersuchung notwendig. Sollten Sie diese gleichwohl erwünschen, so müssten Sie diese privat bezahlen. In Ihrem Fall sollten Sie Ihr Kind so lange zu Hause behalten, bis die Beschwerden und Symptome vollständig abgeklungen sind. Nach weiteren zwei bis drei Tagen können Sie Ihr Kind wieder in die KiTa bringen, wobei dann seitens der Erzieherinnen verstärkt auf Hygienemaßnahmen zu achten ist.

Die Unterschrift zur Bestätigung, Ihre Kinder seien gesund, sollten Sie indes in der Tat nicht leisten. Denn andernfalls riskieren Sie, hier in Anspruch genommen zu werden für den Fall, dass sich andere Kinder oder Erzieherinnen nachweislich durch Ihre Kinder anstecken.

Sofern Sie mit der Maßnahme der Kita-Mitarbeiterinnen oder gar dem Umgangston mit Ihnen nicht einverstanden sind, können Sie sich schließlich bei dem zuständigen Träger beschwerden. Von der von Ihnen dargelegten möglichen Reaktion rate ich schließlich aus nachvollziehbaren Gründen dringend ab.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 17. April 2011 | 17:59

Vielen Dank für Ihre Antwort, die mich bestärkt hat.
Ich möchte allerdings gerne wissen, wer die Kosten der Stuhlprobe tragen muss, wenn sie die Leiterin, nicht ich, verlangt?

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. April 2011 | 18:02

Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern die Leiterin der KiTa diese trotzdem verlangt, sollten Sie sich vorher schriftlich ein Anerkenntnis geben oder vor Zeugen bestätigen lassen, dass die KiTa die Kosten trägt. Sofern sie diese Erklärung nicht abgibt, können die Kosten jedoch auch aufgrund anderer rechtlicher Möglichkeiten geltend gemacht werden. Ein Kostenanerkenntnis wäre jedoch extrem hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung des Fragestellers 17. April 2011 | 18:04

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