Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Rechte und Pflichten sowohl Ihrerseits als auch seitens der KiTa ergeben sich zunächst aus dem geschlossenen Vertrag. Bitte prüfen Sie diesen dahingehend, welche Maßnahmen Ihrerseits im Falle einer Krankheit ergriffen werden müssen.
Das Norovirus ist meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz, allerdings nur bei Nachweis durch Stuhluntersuchung (vgl. § 7 IfSG
). Es besteht jedoch weder die Pflicht Ihrerseits zur Vorlage eines Attestes, noch ist eine Stuhluntersuchung notwendig. Sollten Sie diese gleichwohl erwünschen, so müssten Sie diese privat bezahlen. In Ihrem Fall sollten Sie Ihr Kind so lange zu Hause behalten, bis die Beschwerden und Symptome vollständig abgeklungen sind. Nach weiteren zwei bis drei Tagen können Sie Ihr Kind wieder in die KiTa bringen, wobei dann seitens der Erzieherinnen verstärkt auf Hygienemaßnahmen zu achten ist.
Die Unterschrift zur Bestätigung, Ihre Kinder seien gesund, sollten Sie indes in der Tat nicht leisten. Denn andernfalls riskieren Sie, hier in Anspruch genommen zu werden für den Fall, dass sich andere Kinder oder Erzieherinnen nachweislich durch Ihre Kinder anstecken.
Sofern Sie mit der Maßnahme der Kita-Mitarbeiterinnen oder gar dem Umgangston mit Ihnen nicht einverstanden sind, können Sie sich schließlich bei dem zuständigen Träger beschwerden. Von der von Ihnen dargelegten möglichen Reaktion rate ich schließlich aus nachvollziehbaren Gründen dringend ab.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Vielen Dank für Ihre Antwort, die mich bestärkt hat.
Ich möchte allerdings gerne wissen, wer die Kosten der Stuhlprobe tragen muss, wenn sie die Leiterin, nicht ich, verlangt?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern die Leiterin der KiTa diese trotzdem verlangt, sollten Sie sich vorher schriftlich ein Anerkenntnis geben oder vor Zeugen bestätigen lassen, dass die KiTa die Kosten trägt. Sofern sie diese Erklärung nicht abgibt, können die Kosten jedoch auch aufgrund anderer rechtlicher Möglichkeiten geltend gemacht werden. Ein Kostenanerkenntnis wäre jedoch extrem hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani