GEZ - Wohnungsummeldung
vom 15.1.2017
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Die Ihnen gewährte Befreiung gilt nach der gesetzlichen Regelung (§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) innerhalb der Wohnung auch für Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Haushalt wohnenden Kinder bis zur Vollendung des 25. ... Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung jeweils mit ihrem Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.