Ofen in einer Mietwohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Frank Dubbratz / Dinslaken
Nun meine Frage: Es handelt sich hier um einen Einfach-Wohnraum, der Holzofen ist die einzige Heizungsquelle, jedoch steht in dem vorhandenen Mietvertrag nicht, dass der Holzofen mitvermietet wird bzw. zur Wohnung gehört. Dieser Ofen wurde von dem vorherigen Mieter in der Wohnung stehen gelassen - Der vorherige Besitzer der Wohnung, wollte aus Kulanzgründen, den Rost und die Schamottsteine auswechseln und hat dies 3 x versucht - leider hat die Mieterin die Versuche abgelehnt. ... Es gibt nochmal 3 Wohnungen im Haus und alle anderen Mieter haben den Ofen selber gekauft oder vom Vorbesitzer übernommen.