Folgende Vorlage haben wir hierzu erstellt, unsere Frage ist ob dies so nach Zeichnung beider Parteien rechtsverbindliche Wirkung hat und ob noch weitere Zusätze in der Vertrag aufegnommen werden müssen und wenn ja welche um die rechtsverbindlichkeit herzustellen ( Film- und Eigennamen der Beteiligten wurden hier noch nicht eingetragen und werden später in die "" eingefügt ): Vertrag zu Nutzungsrechten des Filmes „" Vereinbarung zwischen der Filmschaffenden „", in der Folge Filmschaffende genannt, und dem Kunden „", in der Folge Kunde genannt. Die Nutzungsrechte des Kunden umfassen ausschließlich das Zeigen des Filmes für der Homepage des Kunden und die Nutzung für Werbezwecke durch den Kunden. jegliche Vermarktungsrechte und Nutzungsrechte liegen bei der Filmschaffenden. ... Sollte diese Form der Nutzung durch den Kunden in die Wege geleitet worden sein, steht dem Kunden eine Provision in Höhe von 10% des erzielten Gewinns zu.