Anrechnung von Abfindung (Körperverletzung/Unfall) auf ALG II
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der Zahlungsbetrag ist laut Aussage eines Steuerberaters und meines Anwalts (kein Sozialrechtler) steuerfrei und laut SGB II auch nicht als Einkommen anrechenbar, sofern ich als juristischer Laie dies richtig interpretiere. Meine Frage ist, ob die Zahlungssumme (größerer 5 stelliger Betrag) komplett als Vermögen angerechnet wird und ich dies aufbrauchen muss oder ob es, wie eigentlich gedacht, zur Deckung künftig möglicherweise weiter auftretender/fortschreitender Schäden, die den Unfall betreffen, verwendet werden kann.