Aufhebungsvertrag - Mutterschutz - Sperrzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Guten Tag, ich (schwanger, seit einigen Jahren beim selben AG, vollzeit, privat versichert, ledig) bin am überlegen, einen mir angebotenen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Demgemäß würde der Vertrag innerhalb der Mutterschutzfrist ("während des Beschäftigungsverbots") enden (paar Tage nach der Geburt, falls das von Bedeutung ist).