Erbschaft bei beschränkt Steuerpflichtigen der Freibetrag nur ca. 1100 Euro betrogen sollte, und nicht wie bei unbeschränkt Steuerpflichten ein Freibetrag von ca. 400000 Euro pro Person., Mein Kenntnisstand ist, dass ich bis zu 5 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz bei einem Erbfall/Schenkungsfall noch unbeschränkt steuerpflichtig gelten könnte.. meine Fragen:. 1) wäre es für mich vorteilhaft, also die Erbschaft durch eine möglichen vorzeitige Schenkung vorzuziehen (also innerhalb der 5 Jahre nach Wegzug in die Schweiz) damit ich noch steuerrechtlich bzw. erbrechtlich/Schenkungs-rechtlich als unbeschränkt steuerpflichtig gelten könnte? ... 2) wenn ich als unbeschränkt steuerpflichtig gelten würde, wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz mein Welteinkommen (schweizer Einkünfte + Erbe/Schenkung) zur Ermittlung des Gesamtvermögens herangezogen - abzüglich des Freibetrags von ca. 400000 Euro?