Ich habe bis Ende 2015 einige Jahre im EU-Ausland gearbeitet (angestellt, in Österreich/AT) und in dieser Zeit bestand kein Wohnsitz in Deutschland. ... Da ich die Werbungskosten bei einem Wegzug aus AT dort nicht steuerlich geltend machen kann, habe ich diese in meiner Steuererklärung für 2016 in Deutschland geltend machen wollen, da diese Kosten für die Aufnahme der Stelle im Januar 2016 erforderlich waren. ... Eine Nachfrage beim FA ergab, dass die Abgabe einer (freiwilligen) Steuererklärung für 2015 in Deutschland möglich ist, Zugleich teilte man mir mit, dass ich dafür meine ausländischen Einkünfte angeben muss, die in DE dem Progressionsvorbehalt unterliegen (dies ist mir klar).