Leider konnten wir dies noch nicht herausbekommen(ob es denn eine Schule gibt, wo er die gleiche Ausbildung machen kann, nicht in jeder Schule kann ein 20jähriger diese Ausbildung machen nach Auskunft des Schulamtes Berlin), da die Sprechzeiten des entsprechenden Landratsamtes noch nicht waren. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1a BAföG existiert hier m.E. eine rechtliche Lücke, da es nicht darauf ankommt, ob jemand tatsächlich in die Wohnung seiner Eltern/Mutter ziehen kann, sondern offensichtlich nur auf die theoretische Möglichkeit. ... Übrigens das Jobcenter hat eine Antragstellung abgelehnt, da er ja BAfög beantragt habe und einen Anspruch auf BAfög habe.