Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Datenschutz eines Polizeibeamten

23. Oktober 2022 09:59 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sind Polizeibeamte anonym und genießen Datenschutz, oder stehen sie im öffentlichen Interesse und haben nur als Privatperson Datenschutz.
Muss die Polizeidienststelle Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person tatsächlich Polizeibeamter ist und welchen Dienstgrad er bekleidet. Er steht im Verdacht der Vorteilsnahme im Privatleben?
Wo kann ich diesbezügliche Gesetze nachlesen?

23. Oktober 2022 | 10:48

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Nennung des Namens, Amtsbezeichnung und Dienststelle, wenn der Polizist Ihnen gegenüber eine Amtshandlung vornimmt. Sie haben aber keinen pauschalen Anspruch auf die Herausgabe persönlicher Daten eines Polizisten (wozu auch der Name in Verbindung mit der dienstlichen Tätigkeit steht) ohne direkten Zusammenhang mit einer Amtshandlung, von der Sie persönlich betroffen sind. Die Polizei ist entsprechend auch aus dem allgemeinen Auskunftsanspruch des § 86 DSGVO ausgenommen, siehe z.B. VGH München, Beschluss v. 29.09.2020 – 5 ZB 19.1187. Es steht Ihnen aber frei, einen begründeten Verdacht einer Straftat den zuständigen Behörden zu melden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER