Kunde aus Drittland zahlt nicht für in Deutschland geleistete Cateringleistung
vom 19.7.2019
60 €
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beantwortet von
Im Rahmen einer Werkseröffnung für ein in Deutschland ansässiges koreanisches Unternehmen wurde unsere Cateringfirma mit der Ausrichtung der Feier beauftragt. ... Da es sich nach unserem Ermessen um ein Dreiecksgeschäft handelt, stellen wir uns nun die Frage, ob der in Deutschland ansässige Endkunde als tatsächlicher Leistungsempfänger zur Begleichung der offenen Rechnungssumme rechtlich verpflichtet werden kann.