Ich habe erst nach Geburt des Kindes von dessen Existenz erfahren, nach dem Vaterschaftstest immer Unterhalt zunächst an die Mutter gezahlt, ich bin nie in einer Beziehung mit der selbst von Hilfe abhängigen Mutter gewesen, was auch der Grund für die Inobhutnahme des Kindes war als dieses sieben Jahre alt war. Anfang/Mitte der 2010er Jahre habe ich das gemeinsame Sorgerecht eingeklagt, aber Kontakt zum Kind und Informationen zur Entwicklung fast gar nicht vorhanden, da die Einrichtung geblockt bzw. wenig unterstützt hat.