habe einen Gewerbemietvertrag für ein Ladenlokal ab dem 01.01.2010 vor geraumer Zeit abgeschlossen.Die Übergabe soll erst am 4.1.2010 um 18.30Uhr stattfinden, da der alte Mieter kalendarisch bedingt erst am 4.1. einen Handwerker hat, welcher die Kühlaggregate ausbaut.Er hat aber sogar am heutigen Tage seine Konditorei geöffnet, obwohl ich schon ab 1.1. der neue Mieter bin.Auch habe ich schon vom Vermieter gehört, das das Ladenlokal nicht wie im Vertrag beschrieben komplett leer übergeben wird, dies möchte er wohl am 4.1. mit mir besprechen. ... Im Vertrag existiert auch keine Klausel,wonach den Vermieter keine Schuld an einem ev. verspäteten Auzug trifft