Sperrzeit bei Kauf von einer vermieteten Eigentumswohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe 1998 ein Eigentumswohnung in 79268 Bötzingen gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Danach habe ich die Wohnung vermietet. der erste Mieter ist nach 1 jahr wieder ausgezogen und seit 7,5 Jahren ist der aktuelle Mieter in meiner Wohnung. Die Wohnung ist Bestandteil eines Wohnhauses mit 13 Wohneinheiten, die alle als Eigentumswohnungen von verschiedenen Eigentümern teils selbstgenutz als auch vermietet sind.