Ich hab einen Gebrauchtwagen "von privat" verkauft, und dabei den Muster-Kaufvertrag von mobile.de benutzt (einsehbar hier: http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/Muster-Kaufvertrag.pdf) Mein Ziel war es, als Privatverkäufer die Gewährleistung wirksam auszuschliessen. Nun habe ich nach einiger Recherche uneindeutige Hinweise gefunden, dass diese Klausel komplett unwirksam sein könnte, da im vorliegenden Vertrag nicht den Hinweis "Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit etc." enthält (siehe Diskussion http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread4145) Wie ist dies für mich als Privatverkäufer zu bewerten? Sollte ich versuchen, die Formulierung mit dem Verkäufer noch nachträglich hinzuzufügen?