Gewerbemietvertrag - Kündigung aus wichtigen Grund
vom 2.12.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Wir haben diesen Vertrag im Vorfeld von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und wurden diesbezüglich nicht darauf hingewiesen, dass dieser Fallstrick besteht. ... Arglist ist weiterhin dann anzunehmen, wenn der Vermieter bei Abschluss des Vertrages in dem Bewusstsein handelt, der Mieter kenne den Mangel nicht und würde den Vertrag bei Kenntnis desselben nicht abschließen. ... Grundsätzlich kann auch ein zeitlich festgelegter Mietvertrag gemäß § 543 BGB außerordentlich und fristlos gekündigt werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.