Sehr geehrte Anwälte, ( ich möchte sie bitten alle Fragen zu beantworten und nur, wenn sie sich mit dem Thema hauptsächlich beschäftigen und auskennen, Antworten, wie ich weiss nicht so genau und dergleichen möchte ich vermeiden, ich nenne ihnen daher auch am Schluss hier die einzelnen Bedingungen und bitte sie im Versicherungsgesetz zudem mal nachzusehen, da dies für meine weitere Planung wichtig sein kann) in einem Haftpflichtfall, der ja durch den Gesetzgeber in vielen Bereichen einheitliche Standards gegeben wurde, ist nun folgendes vorgefallen. Ich als Vermieter wurde darüber informiert, dass eine Mieterin von mir, einen Schaden erlitten hat, durch einen fallenden Gegenstand in meinem Haus, der angeblich von der Wand gefallen ist. Dieser Schrank wurde von einem von mir beauftragten Handwerker, der auf 400 Euro Basis arbeitete und vieles im Haus machte, u.a auch die Befestigung des Schranks an der Wand, angebracht.