Anwendung des neuen Scheidungsrechts (2008) für Altfälle
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Renten: Ich bin seit mehreren Jahren Rentner.Meine EX-Frau wird mit 65 Jahren am 1.10.2010 Rentnerin. Ihre Altersrente wird netto 1.300,-- EUR betragen. ... Wegen des relativ hohen Unterschiedes zwischen beiden Renten dürften nach bisheriger Berechnung auch ab 1.10.2010 Unterhaltszahlungen anfallen.