Sehr geehrter Fragesteller,
gestatten Sie mir bitte zunächst den allgemeinen Hinweis, dass diese Plattform lediglich geeignet ist, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu verschaffen. Eine anwaltliche Erstberatung oder Vertretung kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt aber nun zu Ihrer Frage:
Der Wert bzw. der jeweilige Auszahlungsbetrag einer privaten Rentenversicherung besteht aus zwei Teilen:
1. den vertraglich garantierten Rentenbetrag (Versicherungssumme) - diesen können Sie ihrem Versicherungsschein entnehmen. Nur dieser Wert ist wirklich vertraglich garantiert und kann notfalls auch eingeklagt werden.
2. die jeweilige Überschussbeteiligung - die Höhe der Überschussbeteiligung wird jährlich durch den Vorstand des Versicherungsunternehmens neu festgesetzt und ist abhängig von den durch den Versicherer erwirtschafteten Gewinnen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht insbesondere in Hinblick auf eine bestimmte Höhe nicht.
Ihre nunmehr ausgezahlte Rente wird für sich genommen nicht nochmals zusätzlich verzinst. Das liegt daran, dass die Verzinsung bereits während der Laufzeit Ihrer Versicherung erfolgt ist. Hierbei wurden Teile Ihrer seinerzeit gezahlten Beiträge als Ansparkapital verwendet. Aus diesem Ansparkapital in Verbindung mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung errechnet sich auch der Betrag, welcher Ihnen nunmehr als Rente ausgezahlt wird. Dies erfolgt allerdings auch wirklich für den Rest Ihres Lebens und wird nicht eingestellt, wenn quasi Ihr individuelles Ansparkapital aufgebraucht ist.
Eine Erhöhung Ihrer monatlichen Rente kann nur erfolgen, wenn es zu höheren Ausschüttungen von Überschussbeteiligungen kommt. Damit ist natürlich bei günstigem Verlauf von Wirtschaft und Kapitalmarkt grundsätzlich immer zu rechnen.
Dies ist auch eigentlich sowohl bei einer Kapitallebensversicherung, als auch bei einer privaten Rentenversicherung derjenige Anteil, der die Chance auf eine Rendite im Verhältnis zur Höhe der bezahlten Beiträge darstellt. Eine andere Möglichkeit, aus einer Rentenversicherung eine ordentliche Rendite zu ziehen, besteht natürlich darin, möglichst lange zu leben - die Rente wird lebenslang gewährt.
Etwaige Rentenerhöhungen in der staatlichen Rente haben übrigens auf die Rente in der privaten Rentenversicherung keinerlei Auswirkung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen kurzen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
P. Stühler-Walter
Rechtsanwalt, Bonn
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