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Rentenkürzung nach Umzug in die neuen Bundesländer

22. Dezember 2009 23:51 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo
Unsere 81jährige Oma ist im September aus Solingen zu uns nach Erfurt ins betreute Wohnen gezogen. Jetzt bekam Sie ein Schreiben von Ihrem Rentenversicherungsträger das Sie jetzt ca. 140 € weniger
Rente bekommt.Ist das rechtens und wenn ja mit welcher Begründung ? Sie hat doch Ihre Beiträge in den alten Bundesländern bezahlt und danach ist Ihre Rente berechnet worden.
Vielen Dank und freundliche Grüße G.Schambach

23. Dezember 2009 | 01:04

Antwort

von


(1615)
Radeberger Str. 2K
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Es ist zu unterscheiden, welche Art(en) von Rente gezahlt werden.

Bei der Altersrente wirkt sich der aktuelle Wohnort auf die Rentenhöhe nicht aus, jedoch bei der Witwenrente.

Eigenes Einkommen (Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen [Rente]) wird bei Übersteigen der in Ost und West verschiedenen Freibeträge angerechnet (§ 18a SGB IV ).
Es kommt auf den aktuellen Wohnort an.
Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (§ 97 Abs. 2 S. 1 Ziffer 1 SGB VI ).
Da der Rentenwert und damit der Freibetrag im Osten geringer ist, ist die Witwenrente geringer, weil ein höherer Betrag des Einkommens (der Altersrente) abgezogen wird.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Nutzen Sie gegebenenfalls die kostenlose Nachfragefunktion.


ANTWORT VON

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