Fall:Ende November gab ich unserer Vermieterin unsere Kündigung der Mietwohnung mündlich bekannt, in der wir seit 4,5 Jahren wohnten, u.reichte die Kündigung fristgerecht schriftl.im Dezember ein, da wir uns kurzer Hand entschlossen haben, eine Wohnung zu kaufen.Dabei schrieb ich die Kündigung mit folgenden Worten:"wie mündlich abgesprochen, kündigen wir hiermit das Mietverhältnis frühestens auf den 01.02.2006, jedoch mit der Einhaltung der 3 Monatigen Kündigungsfrist spätestens auf den 01.03.2006. ... Sogar im Dezember sorgte ich auf eigene Rechnung per Inserat in der Samstagszeitung für Nachmieter, da eine Finanzierung und gleichzeite Bezahlung für Miete für uns tödlich wäre.