Schönheitsreparaturen: Laminatboden abziehen
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 05.07.2006 meinen Mietvertrag (ab 01.08.2006) unterschrieben und am 08.07.2006 einen Übernahmevertrag mit dem Vormieter des im Jahr 2006 durch ihn verlegten Laminatbodens. ... Aus dem Schriftverkehr mit einem Mietinteressenten konnte ich entnehmen, dass dieser bereit war den Mietvertrag am 12.09.2007 zu unterschreiben und die Wohnung mit Laminatboden zu übernehmen. ... Die Hausverwaltung meint zu dem, dass sie nicht weiß ob der Boden fachmännisch verlegt ist und zu dem schon 2-3 Jahre in der Wohnung liegt (in Wirklichkeit aber erst seit Angfang 2006). des weiteren steht im Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen: "(2)... sofern der Grad der Abnutzung keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in folgenenden Zeitabständen erforderlich sein: ... (3) Der Mieter ist auch zur Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturendurchzuführen, wenn die Voraussetzung der Ziffer (2)seit Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen gegeben sind ... §12 Der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet." -------------------------------------- Nun zu meinen Fragen: - Muss ich den Laminatboden entfernen und die Türen verlängern bzw neue kaufen?