Sehr geehrte Damen und Herren, wir hätten gerne über folgenden Sachverhalt eine Beratung: Wir haben vor 4 Jahren einen Kaufvertrag für eine Küche unterzeichnet. ... -AGB´s zum Auftrag: „Abnahmeverzug des Käufers: (Anmerkung: wir wurden nie in Verzug gesetzt) 1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die Abnahme verweigert oder nicht reagiert oder vorher erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir auf Vertragserfüllung bestehen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2.Dauert der Abnahmeverzug länger als 1 Monat, hat der Käufer pro Monat 1% des Kaufpreises als Lagerkosten zu zahlen. 3.Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Kaufpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.