Messie in Mietwohnung
vom 19.5.2008
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Guten Tag, zunächst der Sachverhalt: in 2000 erbten mein Onkel und ich von dessen Mutter ein Zweifamilienhaus, in dem wir jeweils eine Wohnung bewohnen. Da mein Onkel weder Familie noch Nachkommen hat, haben wir uns aus (zwar erst in der Zukunft relevanten) erbschaftssteuerlichen Überlegungen darauf geeinigt, daß er sein Erbe ausschlägt und ich seine Hälfte zugesprochen bekomme. Hierfür erhält er Wohnrecht.