Hallo, folgende Randbedingungen: • Die Mehrheitseigentümerin, im Folgenden Ausbauberechtigte, in unserer WEG (>50% der Anteile) hat zeitgleich ein umfangreiches Ausbaurecht im DG (in der Teilungserklärung geregelt) • Sie darf bspw. ohne Zustimmung der übrigen Sondereigentümer bauliche Maßnahmen ergreifen, um im DG Wohnungen zu errichten. Hierbei muss aber der Verwaltung mittels Fachgutachten nachgewiesen werden, dass Schall-, Wärme, Brandschutz zu wie Standsicherheit des übrigen Gemeinschafts- und Sondereigentum nicht beeinträchtigt wird Der Fall: • Es wurde für die DG-Wohnungen von Fernwärme auf Wärmepumpen umgeplant" (Fernwärme ist nicht rechtzeitig verfügbar).