§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt für Inhaber § 26 ABS. 3 Satz 1
vom 28.3.2022
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Vorher hatte ich für 6 Jahren einen Aufenthalt aus humanitären Grund (25 abs 2). ... Als ich das Aufenthaltsgesetz (§ 9a AufenthG ) gelesen habe, habe ich verstanden, dass ich die Voraussetzungen erfülle (rechtmäßiger Aufenthalt von 5 Jahren, ausreichende Deutsch-Kenntnisse, Gesicherte Lebensunterhalt..etc). ... Deswegen habe ich einen Anspruch auf Daueraufenthalt EU
gemäß § 9a AufenthG oder nicht?