Wir waren nicht verheiratet haben aber beide das gemeinsame Sorgerecht. (01) Seit 01/2013 zahle ich regelmäßig Kindesunterhalt (Gruppe 10) (02) Von 01/2013 bis 08/2014 habe ich monatlich 1200€ Betreuungsunterhalt an die Mutter gezahlt (ihr Gehalt vor der Schwangerschaft) (03) 08/2014 hat die Mutter eine Vollzeitarbeit angenommen die sie bis 02/2015 hatte, nach Angaben der Mutter hat man sich nach Ablauf der Probezeit darauf geeinigt, den Arbeitsvertrag nicht mehr fortzusetzen (als Grund wurde mir genannt, dass der Arbeitgeber mehr Reisetätigkeit gefordert hat und zudem andere Arbeitszeiten die sie angeblich nicht mehr hätte aufgrund der Betreuungszeit für unsere Tochter leisten können) (04) Seit 01/2015 lebe ich berufsbedingt nicht mehr in Deutschland, weshalb die Zeiten, die Ihre Mutter gearbeitet hat, durch die Kita (8-16Uhr) und dann durch eine Nanny abgedeckt wurden (05) die Kosten für die Nanny hatten wir 2/3 für mich und 1/3 für die Mutter geteilt (gleiches gilt für die Kita Kosten) (06) das Arbeitsamt berechnet die monatlichen Arbeitslosengeld Zahlungen basierend auf der Annahme, dass eine Alleinerziehende Mutter nicht Vollzeit arbeiten kann und zahlt ihr angeblich das Arbeitslosengeld nicht basierend auf 37,5 Stunden (Vollzeit) sondern nur basierend auf 25 Stunden (Teilzeit) und die Differenz sollte sie doch bei mir einklagen. ... (03) Welches Vollzeit Gehalt wird dann herangezogen, das von der vergangenen Arbeitsstelle, die sie nach 6 Monaten aufgegeben weil der Arbeitgeber ANGEBLICH andere Arbeitszeiten gefordert hat oder das Gehalt der Vollzeitarbeitsstelle, welches sie vor der Schwangerschaft hatte.