Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit bin ich in einer Kommune mit folgenden vertraglichen Bedingungen beschäftigt: Befristung auf 2 Jahre seit 01.11.07 Anzahl der wöchentlichen Stunden: 30 Entgeltgruppe E 9 Vertragspartner: die Kommune und ich Einstellung mit sachlichem Grund und auf Grund eines Förderprogramms durch das Land für Studienabsolventen Fördersumme 100 % bei den oben genannten Bedingungen Sachverhalt: nach einer internen Stellenausschreibung innerhalb der kommunalen Verwaltung mit der Entgeltgruppe E 8 wurde meine Bewerbung mit folgender Begründung abgelehnt: 1. ich sei nicht gleichzusetzen mit einem Arbeitgeber der Kommune, da mein Gehalt zu 100 % vom Land kommt (bezahlt werde ich von der Kommune nach TVöD, nicht nach TV-L) Somit könne ich mich ausschließlich auf externe öffentliche Stellenausschreibungen bewerben. 2. auf Grund meiner Qualifikation (FH-Abschluss mit A II Abschluss) hätte ich Anspruch auf die Vergütungsgruppe E 9 und könnte diesen auch geltend machen, wenn die Stelle mit der Entgeltgruppe E 8 durch mich besetzt werden würde Meine Fragen: 1. Frage: Wer ist mein Arbeitgeber bzw. bin ich gleichzusetzen mit einem Arbeitgeber, der nicht durch Fördermittel bezahlt wird? Ich war immer der Meinung, dass die Vertragsparteien aussagekräftig sind und nicht der "Topf", aus dem das Gehalt fliest?