Einkommenssteuererklärung für USA und Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Ich bin im Februar 2016 von meiner Firma in Deutschland, wo ich zu jener Zeit fest angestellt war, in eine Niederlassung in den USA auf "B1 in lieu of H1B" Visa entsandt wurden. Meine Familie ist im März 2016 auf B1 nachgekommen. Vertraglich war ich nach wie vor in Deutschland angestellt und habe von dort mein Gehalt bezogen von denen Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden.