Bei vereinbarten Festpreisen werden in der Angebotsphase nicht erkennbare zusätzliche Aufwendungen in Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnet. 3.Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. 4.Aufträge gelten für den Auftragnehmer erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt sind. 5.Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Lieferung, Versicherung und etwaigen Nebenkosten. 6.Lieferungen und Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. 7.Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise der Vorlieferanten oder die Herstellkosten, Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf die zu erbringende Leistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so ist *************** berechtigt die Preise entsprechend anzupassen. §3Auftragsabwicklung, Pflichten der Vertragspartner 1.Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in eigener Verantwortung und mit eigenen Arbeitsmitteln. 2.Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich gestattet, Aufträge mit Unterlieferanten seiner Wahl zu erfüllen.