Als Laie nicht bemerkte Fehlfunktion einer Heizung
Und das ist das Problem: Kann nach so vielen Jahren die von Anfang an bestehende Fehlfunktion eines Gerätes, das in ein Haus fest eingebaut worden war, und der Hausbesitzer dies in der Gewährleistungszeit schon dem Einbauer als auch dem Hersteller mitteilte, noch der Hausbesitzer, der das alles bezahlen muß, Erfolg haben, falls er dagegen rechtlich vorgeht?