Mietwohnung / Wärmeverbrauchserfassung + exorbitant hohe Nachzahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Der für mich angegebene Nutzungszeitraum ist, beginnend mit dem Gültigkeitsdatum meines Mietvertrages ( 15.06.2009 ) auch völlig korrekt mit " 15.06.2009-30.04.2010 ", angegeben. ... Das tragische an der Angelegenheit ist, dass ich zu meinem Einzug mein gesamtes Erspartes in die Renovierung und Ausstattung ( eigentlich mehr eine Sanierung ) gesteckt hatte und daher eigentlich nicht riskieren will, dass der Vermieter mir den Mietvertrag kündigt und damit kostenfrei eine toprenovierte wohnung erhält, die vorher eine abgewohnte Bruchbude war.