Wohn- und Nießrecht
vom 12.1.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Die Schwiegermutter erhielt im Hause eine abgeschlossen Wohnung und ein Mitbenutzungsrecht an allen gemeinschaftlich genutzten Anlagen und Einrichtungen. ... Vom Notar wurde uns das folgend erklärt, dass im Falle eines nicht mehr zumutbarem Zusammenleben, sie Anspruch auf Vermietung ihrer Wohnung hätte, oder aber Anspruch auf Monatliche XXX DM. Meine Frage an Sie: Könnte meine Schwiegermutter, gegen unseren Willen, der Schwester meiner Frau, oder jedem X-Beliebigen ihre Wohnung überlassen, oder hätten wir da auch ein Mitspracherecht in unserem eigenen Haus - Zahlung monatlicher festgelegter XXX DM ?