Anspruch auf Bayrische Eigenheimförderung trotz gesetzl. Erbfolge
vom 3.5.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo, ich habe eine ziemlich unomplizierte Frage für Sie, hoffe ich. Im Zuge des Todes meines Vaters 2014 habe ich 25% unseres Elternhauses geerbt, mein Bruder ebenfalls 25% und meine Mutter 50%. Mein Bruder und meine Mutter haben weiter bis zum August 2019 das Haus bewohnt, ich bin bereits lange vorher 2004 ausgezogen und gehörte seitdem eh nicht mehr zum Haushalt.