Haustierhaltung (Katze) im Einfamilienhaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Kleintiere wie Vögel, Zierfische, Schildkröten oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. ... Da man aber wohl aber gegen eine Katze als Vermieter nichts machen kann würde ich die Erlaubnis im eingeschränkten Rahmen zulassen in der Art, dass eine Katze genehmigt wird, diese aber als Haus-/Wohnungkatze ohne Freigang zu halten ist.