Miewtrecht - Nebenkostenklausel und Durchlauferhitzer
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag, wir haben vor wenigen Tagen einen neuen Mietvertrag unterschrieben. In der Wohnungsannonce hieß es wörtlich: NEBENKOSTEN -ab Mitte September neue Brennwert-Gasheizung (in den NK enthalten) -Treppenhausreinigung und Hausmeister in den NK enthalten -Warmwasseraufbereitung über Durchlauferhitzer -Kabelfernsehen ist nicht in den NK enthalten Am Tag der Unterzeichnung auf einmal wurde uns allerdings ein leicht abgeändertder Mietvertrag vorgelegt darun unter der Klausel "Betriebskosten" steht nun "Dezentrale Warmwasseraufbereitung mit Durchlauferhitzer. Die notwendigen Energiekosten sind vom Mieter zu tragen".