Ausgabebelege bei Privatverkäufern für Buchführung - was tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Als gewerblicher Verkäufer beziehe ich Waren von privaten Trödelmärkten/Flohmärkten, von deren jeweiligen privaten Verkäufern keine Namen/Adressen bekannt sind und auch keine Quittungen ausgestellt werden.