Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ebay Käufer will nicht liefern

22. März 2008 18:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Hallo
ich hatte bei ebay vsg-glas ersteigert. auf dem bild waren ca 8 scheiben zu sehen.
nach der auktion rief mich der verkäufer an und sagte es sei nur eine scheibe. ich hätte vorher anrufen sollen.
ich bestand auf die 8 scheiben da er in seiner beschreibung von der mehrzahl und auf dem bild auch div scheiben zu sehen waren.
nach einem weiterem tag rief mich der verkäufer wieder an das die scheiben ( grösse ca 900mm x 3200mm gewicht je scheibe ca 70kg ) umgefallen sind. 6 der 8 verbundsicherheitsglasscheiben sind zerbrochen.
ich vermute nur einen trik dahinter da ihm der verkaufspreis zu gering war.
welcher anwalt wuerde diesen fall online übernehmen?
oder was kann ich machen?
ich habe auch eine rechtschutzversicherung

danke für eure hilf

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:

Sollte der Verkäufer tatsächlich im Rahmen der Auktion nicht unmissverständlich darauf hingewiesen haben, dass sich das Angebot lediglich auf eine Scheibe beschränkt, so ist der Kaufvertrag über die Menge an Scheiben zustandegekommen, von der sie anhand der Auktion ausgehen durften. Insofern kommt auch dem für das Angebot verwendeten Bild eine entscheidende Bedeutung zu, da sich der Käufer auf die Angaben des Verkäufers verlassen kann. Zu diesen Angaben gehört neben der Artikelbeschreibung in Textform eben auch die Beschreibung anhand von Bildern.

Ihnen stehen nun mehrere Möglichkeiten offen: Zum einen können Sie den Verkäufer auf Erfüllung in Anspruch nehmen, d.h. auf Übereignung der vereinbarten acht Scheiben, oder, wenn dieser sich weigert, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich dabei nach den Kosten, die Ihnen durch die ersatzweise Beschaffung vergleichbarer Scheiben entstehen würden.

Schadensersatz können Sie grundsätzlich nur verlangen, wenn Sie den Verkäufer vergeblich und unter Fristsetzung zur Erfüllung des Kaufvertrages aufgefordert haben. Angesichts der Tatsache, dass sich der Verkäufer offensichtlich weigert, die Scheiben zu liefern und nunmehr sogar behauptet, diese seien zerstört worden, wird eine gesonderte Fristsetzung jedoch vorliegend entbehrlich sein. Im Übrigen würde dem Verkäufer die Zerstörung der Bilder ohnehin nicht weiterhelfen, da ihm diese wohl selbst zuzuschreiben wäre.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und eine abschließende Beurteilung erst nach genauer Prüfung aller Einzelheiten Ihres Falles möglich ist.

Selbstverständlich kann ich Ihnen anbieten, diesen Fall zu übernehmen und Ihre Ansprüche gegen den Verkäufer für Sie geltend zu machen. Sie können mich jederzeit per E-Mail erreichen und ab Dienstag auch direkt in meiner Kanzlei anrufen.


Mit freundlichen Grüßen



Christian Grema
Rechtsanwalt

_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte

Postfach 1543
76605 Bruchsal

Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31

Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER