Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich sorgt der eBay-Käuferschutz erfahrungsgemäß oftmals für Verwirrung in den Fällen, in denen die Ware zwar nachweisbar versandt wurde, aber nicht angekommen ist. Denn beworben wird der Käuferschutz mit einer Rückerstattung, wenn die Ware nicht angekommen ist. Im Grundsatz zum Käuferschutz ist die Rede von einem Schutz, wenn die Ware nicht geliefert wurde. In den Käuferschutzbedingungen von PayPal, auf die der eBay-Käuferschutz verweist, wird dies aber in 4.1 weiter eingeschränkt auf "Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet [...]. Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen."
Insofern sehe ich ebenfalls eine Diskrepanz zwischen Werbung und "Kleingedrucktem", die zu einer Irreführung der angesprochenen Verbraucher führen kann. Als betroffener Verbraucher können Sie allerdings nicht direkt darauf klagen, dass diese Aussage zukünftig unterlassen wird. Dies kann nur ein Wettbewerber von eBay oder ein entsprechender Interessenverband, z.B. die Verbraucherzentrale. Hier kann es ich durchaus lohnen, einmal nachzuhaken.
Sie selbst haben einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Verkäufer, da dieser das Versandrisiko trägt. Allerdings dürfte sich die Durchsetzung bei Sitz des Verkäufers in China tatsächlich schwierig gestalten.
Zudem haben Sie einen Anspruch auf Abtretung der Rechte des Verkäufers gegen das Transportunternehmen. Dies würde den Verkäufer nichts kosten, eventuell lässt er sich zumindest hierauf ein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen