Zusatzklausel zu Rohrverstopfung - wirksam oder nicht?
vom 5.9.2009
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Wir sind Mieter einer Mietwohnung im obersten Geschoss und haben eine Rohrverstopfung. ... Wir haben dem Vermieter diesen Sachverhalt mitgeteilt. Der Vermieter fordert uns auf, den Schaden selber zu beseitigen und verweist auf den Mietvertrag, in dem als zusätzliche Klausel vereinbart wurde, dass „der Mieter Verstopfungen der Wasserableitungen zu beseitigen hat.“ Der Vermieter hat diesen Passus bewusst in den Vertrag aufgenommen, da es schon zu der Zeit, als der Vermieter die Wohnung noch selbst bewohnt hat, häufig zu Verstopfungen gekommen ist.