Frage zu ihrer Antwort
vom 7.3.2005
20 €
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Sie schreiben: Allerdings muss der Unterhaltspflichtige nicht immer den gesamten Abfindungsbetrag für Unterhaltszwecke verwenden, sondern er ist, wenn dies gerecht erscheint, berechtigt, mit diesem Geld z.B. ... Wenn ich das Geld verteilen muss, geht das nicht und ich werde arbeitslos bleiben (ich bin 46 Jahre und finde keine adäquate Stelle ausser ich mache mich wieder selbstständig). ... Können die Gelder zur Sicherung meiner Zukunft und für das Haus verwendet werden?