Am Steuer eingeschlafen / Versicherungsschutz Vollkasko
vom 28.11.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich bitte um Beantwortung durch einem Rechtsanwalt, der in vergleichbaren Fällen bereits mit der Versicherung "admiral direkt" zu tun hatte. ... Bekannte machten mich darauf aufmerksam, dass es bei der Abwicklung des Schadens über die vollkaskoversicherung Probleme geben kann, da Sekundenschlaf als grob fahrlässig eingestuft wird.